
Die Förderung
Studierende aller Fakultäten der HTW Dresden, die sich momentan durch die Corona-Krise in einer finanziell schwierigen Situation befinden, können sich auf die Förderung aus dem Hilfsfonds bewerben. Die Förderung beträgt bis zu 600 € pro Antragsteller pro Monat. Die Auszahlung erfolgt monatlich für höchstens 3 Monate. Die Förderung ist rückwirkend maximal bis zum 01.04.2020 möglich. Es gibt keine Antragsfristen. Bitte bewirb dich auch dann, wenn du unsicher bist, ob du einen Anspruch auf diese Förderung hast.
Ein Rechtsanapruch auf eine Beihilfe besteht nicht und ist unter anderem abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel.
So beantragst du die Unterstützung…
…über die PDF Datei:
- Auf den Link zum Antrag klicken
- Die .pdf Datei herunterladen und öffnen
- Den Antrag mit deinen persönlichen Daten ausfüllen und speichern
- Das Dokument mit allen weiteren Unterlagen (siehe unten) an unsere E-Mail-Adresse schicken: nothilfe@stura.htw-dresden.de
…über das Onlineformular:
- Auf den Link zum Online-Formular klicken
- Den Antrag mit deinen persönlichen Daten ausfüllen
- Die geforderten Nachweise (siehe unten) hochladen
- Das Antragsformular absenden
Wichtig! Bitte beachtet die folgenden Hinweise bei der Antragsstellung.
Das gehört zum Antrag:
- Schriftliche Darstellung der Notlage
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise (auch Stipendien, Wohngeld, etc)
- BAföG-Bescheid bzw. Ablehnungsbescheid
- Weitere Belege, falls vorhanden: Krankenversicherung, Arbeitsvertrag bzw. Kündigung, Kinderbetreuung, Mietvertrag
- Wichtig! Bitte beachtet die Hinweise bei der Antragsstellung.
Weitere Unterstützung
Jobvermittlung von SHK Stellen an der HTW und Werkstudentenstellen bei Unternehmen. Mailadresse zum Anschreiben jobs.nothilfe@stura.htw-dresden.de oder über die Jobboerse der HTW.
Der Auswahlprozess
Ein Vergabegremium bestehend aus 3 studentischen Vertreter*innen und 3 Mitarbeiter*innen der Hochschule, vergibt nach Prüfung der Unterlagen die Beihilfen. Dieses Gremium tagt einmal in der Woche, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden. Im Anschluss werden die Antragssteller*innen per E-Mail über den Entschluss benachrichtigt.
Die Vertrerter*innen im Vergabegremium sind:





